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Hinweis für den Besuch

Die Gedenkstätte Feldscheune Isenschnibbe in Gardelegen erinnert an die Tausenden Menschen aus vielen Ländern, die als KZ-Häftlinge auf Todesmärschen aus mehreren Konzentrationslagern in die Altmark getrieben wurden. Auf diesem Gelände wurden beim Massaker in der Isenschnibber Feldscheune am 13. und 14. April 1945 mehr als 1.000 Menschen ermordet und sind hier auf einem Ehrenfriedhof beigesetzt. Zur Wahrung eines würdigen Gedenkens werden Besucherinnen und Besucher aufgefordert, sich angemessen zu verhalten.

Angehörigen extremistischer Parteien oder Organisationen, deren Handeln im Widerspruch zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht, kann der Zutritt zur Gedenkstätte anlassbezogen verwehrt werden.

Die Mitarbeiter der Gedenkstätte nehmen das Hausrecht wahr. Sie sind berechtigt, Besucherinnen und Besucher, die mit menschenfeindlichen oder antidemokratischen Äußerungen auffallen oder aufgefallen sind, des Hauses zu verweisen, ihnen ein Hausverbot auszusprechen und symbolische Gedenkzeichen zurückzuweisen. Dasselbe gilt für das Tragen von Kleidung oder Symbolik, die eine Verherrlichung von Diktaturen zum Ausdruck bringt.