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Hinweis für den Besuch

Die Gedenkstätte Feldscheune Isenschnibbe Gardelegen erinnert an die mehr als 1000 Menschen, die als KZ-Häftlinge auf Todesmärsche hierher getrieben und beim Massaker in der Isenschnibber Feldscheune am 13. und 14. April 1945 ermordet wurden. Zur Wahrung eines würdigen Gedenkens werden die Besucherinnen und Besucher aufgefordert, sich angemessen zu verhalten.

Angehörigen extremistischer Parteien oder Organisationen und ihrem Umfeld, zu deren politischen Selbstverständnis die systematische Leugnung der begangenen Verbrechen gehört, kann der Zutritt zur Gedenkstätte verwehrt werden. Das Tragen von Kleidung oder Symbolik, die eine Verherrlichung von Diktaturen zum Ausdruck bringt, ist ebenfalls nicht gestattet.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gedenkstätte nehmen das Hausrecht wahr. Sie sind berechtigt, Besucherinnen und Besucher, die mit menschenfeindlichen oder antidemokratischen Äußerungen auffallen oder aufgefallen sind, des Hauses zu verweisen oder ein Hausverbot auszusprechen.


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