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Hinweis für den Besuch

Die Gedenkstätte Feldscheune Isenschnibbe Gardelegen erinnert an Tausende Menschen aus vielen Ländern, die als KZ-Häftlinge auf Todesmärschen aus mehreren Konzentrationslagern in die Altmark getrieben wurden. Mehr als 1.000 Menschen wurden auf diesem Gelände beim Massaker in der Isenschnibber Feldscheune am 13. und 14. April 1945 ermordet und sind hier auf einem Ehrenfriedhof beigesetzt. Zur Wahrung eines würdigen Gedenkens werden die Besucherinnen und Besucher aufgefordert, sich angemessen zu verhalten.

Angehörigen extremistischer Parteien oder Organisationen, deren Wirken im Gegensatz zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht, kann der Zutritt zur Gedenkstätte anlassbezogen verwehrt werden.

Die Mitarbeitenden der Gedenkstätte nehmen das Hausrecht wahr. Sie sind berechtigt, Besucherinnen und Besucher, die mit menschenfeindlichen oder antidemokratischen Äußerungen auffallen oder aufgefallen sind, des Hauses zu verweisen, ein Hausverbot auszusprechen und symbolische Gedenkzeichen zurückzuweisen. Dasselbe gilt für das Tragen von Kleidung oder Symbolik, die eine Verherrlichung von Diktaturen zum Ausdruck bringt.