Todesmarschdenkmal Dolle
Zur Gedenkstätte Feldscheune Isenschnibbe Gardelegen gehört auch das Todesmarschdenkmal Dolle in der Gemeinde Burgstall (Landkreis Börde), rund 50 Kilometer südöstlich von Gardelegen und etwa 38 Kilometer nördlich von Magdeburg. Es befindet sich am nördlichen Ortsrand von Dolle direkt an der Bundestraße B 189 in Richtung Stendal.
Das Flächendenkmal markiert ein Massengrab für 66 unbekannte Häftlinge aus mehreren Außenlagern des KZ Mittelbau. Mitglieder von SS, Wehmacht und Volkssturm hatten die Häftlinge unter Mitwirkung der Zivilbevölkerung am 11. und 12. April 1945 auf einen Todesmarsch durch die Colbitz-Letzlinger Heide getrieben, unterwegs erschossen und entlang der Wegstrecken an mehreren Orten in der Umgebung von Dolle anonym verscharrt.
Dort wurden die Ermordeten auf Betreiben des damals zuständigen Landkreises Wolmirstedt und der im Jahr 1947 gegründeten Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) im Frühjahr 1949 exhumiert und in einem gemeinsamen Sammelgrab am nördlichen Dorfrand von Dolle würdig beigesetzt.
Im Herbst 1951 wurde auf diesem Massengrab eine Gedenkanlage eingeweiht. Ein rund zehn Meter hoher Turm aus Bruch- und Sandstein erinnert an die Ermordeten. Die Reliefdarstellungen an seinen Außenwänden sind zugleich anschauliche Bildzeugnisse der offiziellen antifaschistischen Gedenk- und Erinnerungskultur zu frühen DDR-Zeiten.
Den Vorplatz des Turms umgeben zwei Flammenschalen und mehrere Steinpfeiler, die Inschriften mit den Namen nationalsozialistischer Konzentrationslager tragen. Im Turm ist eine ebenerdige Gedenkhalle mit einer symbolischen Opferschale, zwei kleinen Flammenschalen und einer Inschrift an den Innenwänden dem Andenken an die Ermordeten gewidmet.
Die Gemeinde Burgstall pflegt das Todesmarschdenkmal. Seit 2017 ist es offiziell Teil der Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt. Zuvor hieß der Ort "Mahn- und Gedenkstätte für die Opfer des faschistischen Terrors". Innerhalb der Stiftung ist das Denkmal der Gedenkstätte Feldscheune Isenschnibbe Gardelegen als Außenstelle zugeordnet.
Das Geländes des Todesmarschdenkmals Dolle ist tagsüber zugänglich. Die gräbergesetzlichen, denkmal- und versammlungsrechtlichen Auflagen zur Wahrung der Totenruhe sind einzuhalten.